Die kommende Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden unter der EU-DSGVO
18.07.17, von Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stuttgart
Bislang spielt die Möglichkeit, Bußgelder wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften zu verhängen (vgl. § 43 BDSG), in der Praxis der Aufsichtsbehörden eine nachgeordnete Rolle. Wer es als Unternehmen nicht geradezu darauf anlegt, datenschutzwidrige Geschäftsmodelle trotz Hinweis und Abmahnung durch die Landesdatenschutzbeauftragten fortzuführen, der wird nur ausnahmsweise in den „Genuss“ eines Bußgeldbescheids kommen. Weiterlesen