IDACON 2025

Kongress für Datenschutz

04. – 06. November 2025 in München und virtuell

Das sind die Top-Speaker 2025

aus Praxis & Behörden!

Ihre Kongress­leitung

Das sind die Top-Themen 2025

Das erwartet Sie!

Refer­enten aus Praxis und Behörden

Viele Fragen, mehr Antworten

Interaktive Fachausstellung

Spannende Kommunikation auf Augenhöhe

2 Foren, 14 Fachvorträge, 2 Intensiv-Seminare

Wissensaus­tausch in stilvoller Umgebung

Programm von 2025 herunterladen

Programm als PDF herunterladen
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Live von der IDACON

Hören Sie jetzt in die Folgen vom letzten Jahr von Datenschutz PRAXIS – Der Podcast rein, um einen Eindruck vom Kongress zu erhalten und erfahren Sie, was die Referentinnen und Referenten live von der IDACON 2024 zu berichten hatten! 

Programm

Entdecken Sie unser Kongress-Programm. 3 Tage voller spannender und hochaktueller Themen warten auf Sie!



Ihre Kongress-Pakete

  • Kongress + Intensiv-Seminar

  • Teilnahme am Kongress + Intensiv-Seminar
  • Ausführliche digitale Kongressunterlagen
  • Mittagessen inkl. Getränk
  • Verpflegung in den Pausen
  • Teilnahme am Abendevent am 1. Tag
  • Aufzeichnungen aller Vorträge
  • Teilnahmebescheinigung
  • 1.995
  • Nur Kongress
    (virtuell)

  • Teilnahme am Intensiv-Seminar
     
  • Ausführliche digitale Kongressunterlagen
  • -
  • -
  • -
  • Aufzeichnungen aller Vorträge
  • Teilnahmebescheinigung
  • 1.495
  • Nur Intensiv-Seminar (präsenz)

  • Teilnahme am Intensiv-Seminar
     
  • Ausführliche digitale Seminarunterlagen
  • Mittagessen inkl. Getränk
  • Verpflegung in den Pausen
  • -
  • -
  • Teilnahmebescheinigung
  • 845

** Alle Preise zzgl. MwSt.

Was unsere Teilnehm­enden sagen

Von der IDACON nehme ich eine Fülle an wertvollen Informationen für unsere Unternehmenspraxis mit. Danke für die tollen Referenten, Themen und Rahmenbedingungen

Monika Weitz

Unternehmensbaum® Monika Weitz

Ihr Schulungs­anspruch als Daten­schutz­beauftrage/-r

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieser Kongress vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.