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Der etablierte Kongress ist eine feste Instanz im Datenschutz-Bereich und hat bereits seit 25 Jahren einen festen Platz beim FFD Forum für Datenschutz.

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Vorwort 2024

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

schon zum 24. Mal findet die IDACON statt und gerne übermittle ich auch heuer wieder meine herzlichen Grüße. Ein Blick in das Programm zeigt schon: Als Datenschützer sind Sie an den Themen der Zeit ganz nah dran bzw. mitten drin:

Viele der Rechtsakte aus der Datenstrategie der Europäischen Kommission sind mittlerweile in Kraft getreten oder zumindest deren Verhandlungen abgeschlossen, so dass es jetzt auch an Konferenzen wie der IDACON ist, die Auswirkungen auf die Praxis zu analysieren und zu diskutieren.

Wird der spannende Spagat zwischen Datennutzung einerseits und Datenschutz andererseits ohne weitere Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung gelingen? Reicht es wirklich, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „unberührt“ bleibt, oder muss der europäische Gesetzgeber hier nachfassen? Können beispielsweise KI-Anwendungen auf der Basis bestehender und neuer Regelungen wie der KI-Verordnung erschaffen und genutzt werden, oder bedarf es dazu weiterer, zusätzlicher Regelungen? All diese Fragen bedürfen einer möglichst zeitnahen Klärung.

Joachim Herrmann Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Mitglied des Bayerischen Landtags

Auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung hat der Bundesrat im Zuge der Evaluierung der DSGVO im Februar 2024 eine Entschließung angenommen, in der auch diese Themen aufgegriffen werden. Das Zusammenspiel der DSGVO mit anderen Unionsrechtsakten muss ebenso gewährleistet werden, wie die Frage erlaubt sein muss, ob die DSGVO nicht auf EU-Ebene durch weitere Rechtsakte fortentwickelt werden sollte, um den Schutz personenbezogener Daten in der digitalen Transformation durch risikogerechte bereichsspezifische Regelungen effektiver, rechtssicherer und praxisgerechter auszugestalten.

Besonders interessant erscheint mir in dem Zusammenhang, wie sich die KI-Verordnung, aber auch der Cyber-Resilience-Act in der Praxis bewähren. Denn beide Rechtsakte haben einen Fokus auf den Hersteller und nicht – wie die Datenschutz- Grundverordnung – auf den Nutzer einer Anwendung. Die bereits genannte Bundesrats-Entschließung enthält ein Plädoyer für eine Regelung zur Verantwortung von Herstellern auch im Rahmen der DSGVO: Aus Sicht des Bundesrates sollten Hersteller selbst gewährleisten müssen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte datenschutzkonform sind, um dadurch alle Anwender wie beispielsweise auch kleine und mittlere Unternehmen, die diese Produkte einsetzen, zu entlasten – Stichwort Privacy by Design. Dieser vorgezogene „Datenschutz-TÜV“ ist aus meiner Sicht notwendiger denn je.

Und nicht zu vergessen: Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof mittlerweile fast wöchentlich wegweisende Entscheidungen zum Datenschutzrecht trifft und damit diese eigentlich nicht mehr ganz junge aber doch sehr lebendige Rechtsmaterie immer weiter ausgestaltet. Das ist eine Herausforderung für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, aber insbesondere auch für Datenschutzbeauftragte, die immer auf dem Laufenden sein müssen, um gut beraten und überwachen zu können.

Genug Gesprächsstoff also für Ihre Tagung! Allen an der Planung, Organisation und Durchführung Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement. Ich wünsche Ihnen interessante Vorträge und Seminare sowie gute Gespräche!

Ihr Joachim Herrmann

Neugierig auf das Programm?

Ihr Schulungs­anspruch als Daten­schutz­beauftrage/-r

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieser Kongress vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Referentenstimmen

  • Bei der IDACON bin ich schon seit einer geraumen Zahl von Jahren immer wieder gern dabei. Für mich ist es immer ein willkommener Anlass, sich auf den aktuellen Stand zu Datenschutz, Informationssicherheit und verbundenen Themen zu bringen. Es gibt viele spannende Vorträge zu aktuellen Themen und vor allen Dingen auch sehr interessante neue Kontakte zu Teilnehmern, die man hier kennenlernt.
    Dr. Ralf Kollmann
    Dr. Ralf Kollmann
  • Ich schätze an der IDACON sehr die bunte Mischung an Themen. Den rechtspolitischen Einblick, den Blick aus Sicht der Datenschutzbehörden, der Blick von Datenschutzbeauftragten, der Blick auch von Rechtsberatern. Und auch die Themenvielfalt, die über den Beschäftigtendatenschutz bis hin zu den organisatorischen Themen geht und auch die IT-Sicherheit umfasst.
    Dr. Robert Selk
    Dr. Robert Selk
  • Für mich ist die IDACON ein ganz fester Bestandteil in meinem Datenschutzkalender. Immer Ende des Jahres weiss ich, dass in München viele Kolleginnen und Kollegen zusammenkommen, die großen Spass am Diskutieren und an wirklich soliden Informationen haben. Insoweit ist für mich die IDACON aus meinem Kalender nicht wegzudenken. Ich bin jedes Mal dankbar, wenn ich wieder gefragt werde.
    Michael Will
    Michael Will
  • Frau Ruhland, haben Sie vielen Dank, dass ich als Referent an dieser schönen Konferenz teilnehmen durfte. Sie wird mir wegen des gehobenen fachlichen Austausches, der spannenden Impulse und gleichzeitig angenehmen Atmosphäre sehr gut in Erinnerung bleiben.
    Dr. Markus Wünschelbaum
    Dr. Markus Wünschelbaum