Freuen Sie sich auf spannende Vorträge von Top-Expert/-innen. Mit unseren parallelen Fachforen können Sie sich Ihr individuelles Kongress-Programm zusammenstellen.
Wir haben hochkarätige Referent/-innen mit an Bord. Stellen Sie den Expert/-innen Ihre Fragen und erhalten Sie neue Impulse und Lösungsansätze für Ihre Arbeit als DSB.
Verlängern Sie den Kongress um einen weiteren Tag und nehmen Sie an unseren Intensiv-Seminare teil. Hier behandeln Sie spezielle Einzelthemen besonders intensiv.
Vorwort 2025
es ist mir eine große Freude, zur bereits 25. Ausgabe der IDACON meine herzlichen Grüße zu übermitteln! Dieser wichtige Kongress für Datenschutz vom 4. Bis 6. November 2025 in München zeugt von hoher Qualität und Wichtigkeit für die ganze Technikbranche. Und wie immer gibt es hoch aktuelle und spannende Themen zu diskutieren:
Schafft es Europa, die großen Social-Media-Plattformen im erforderlichen Umfang einzuhegen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu wahren? Kann Europa damit vielleicht auch Vorbild sein? Eine für unsere westlichen Demokratien meines Erachtens essentielle Frage.
Europa muss wettbewerbsfähig bleiben – gerade im Digitalbereich. Der von der EU bereits Anfang des Jahres angekündigte Fitnesscheck ist in diesem Zusammenhang von hoher Bedeutung. Gelöst werden sollte dabei auch die wichtige Frage, wo die DSGVO im Verhältnis zu den EU-Digitalgesetzen steht.
Ungeklärte, aber eigentlich gut lösbare Datenschutzprobleme dürfen uns hier nicht abhängen. Als Praktikerinnen und Praktiker können Sie gerade auf Veranstaltungen wie der IDACON hierzu wesentlichen Input leisten.
Dass es der EU gelungen ist, in so kurzer Zeit eine Regelung zu Künstlicher Intelligenz zu entwickeln, ist meines Erachtens ein Meilenstein – bei aller Kritik, die man im Detail üben kann. Und genau auf diesen Blick aufs Detail kommt es bei der Umsetzung nun an. Auch hier sind Sie wieder gefragt!
Das Datenschutzrecht ist ja eigentlich nicht mehr besonders „jung“ – dennoch erfährt es durch neue Technik, durch Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine große Dynamik und Fortentwicklung. Die IDACON bietet das ideale Forum, um darüber zu diskutieren. Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten an der Planung, Organisation und Durchführung dieser Tagung. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich interessante Vorträge und Seminare sowie gute Gespräche!
Ihr Joachim Herrmann
Dieser Kongress vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
FFD Forum für Datenschutz
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